Wer macht das technische Regelwerk? – GSTT ist dabei

28.03.2024 · Die höchste Stufe des technischen Regelwerks ist die Norm (Standard), die national durch das DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.) europäisch durch CEN (European Committee for Standardization) und international durch ISO (international Organization for Standardization) erstellt wird.

Erarbeitet werden die Normen in den Normenausschüssen (national NA), zu denen alle relevanten Verbände, Institutionen und die interessierte Fachöffentlichkeit eingeladen sind, um daran mitzuwirken.

Bestimmte Fachverbände sind in technischer Selbstverwaltung berechtigt, technische Regeln zu erstellen, die vom Gesetzgeber als allgemein anerkannte Regeln der Technik anerkannt sind oder wenn es Gründe dafür gibt, keine Norm zu erstellen (z. B. Zeit und Aufwand). Diese gehören dann zum technischen Regelwerk und dürfen nicht mit einer Norm kollidieren. In unserem Fach sind dies die Regelwerk setzenden Verbände DVGW (Gas/Wasser), DWA (Kanäle/Abwasser) und AGFW (Wärme und Energie). Um sich hier von Normen zu unterscheiden, werden diese Schriften als Arbeitsblätter (Stufe 1) und Merkblätter (Stufe 2) bezeichnet. Diese Begriffe sind allerdings nicht urheberrechtlich geschützt.

Die GSTT gehört nicht zu den Regelwerk setzenden Verbänden, gibt aber ebenfalls eigene erarbeitete Schriften heraus, die als GSTT-Informationen bezeichnet werden. Die GSTT nennt diese Schriften bewusst nicht Merkblätter, da dies sonst suggerieren würde, daß auch die GSTT berechtigt ist, technisches Regelwerk zu erstellen, was nicht der Fall ist.

Aber die GSTT ist trotzdem in die Erstellung des technischen Regelwerks, sowie der Normung involviert, durch Mitarbeit in Normenausschüssen (z.B. DIN) und in Regelwerk setzenden Arbeitskreisen (DVGW, DWA und AGFW), wie z.B.:

  • DIN-DVGW-Gemeinschaftsfachbereich Trinkwasser, Unterausschuss Leitungstechnologien, der das Regelwerk grabenlose Bauweisen erstellt, z. B. DVGW-Arbeitsblatt GW 302-1.
  • Nutzungsdauerbeeinflussende Faktoren bei der Kanalsanierung zusammen mit DWA
  • PK ULBD - Leitfaden - Planung, Bau und Betrieb unterirdischer, begehbarer Leitungskanäle und -düker zusammen mit AGFW - Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V.


Neben den Normenausschüssen (NA) und Arbeitskreisen (AK), die Regelwerk erstellen, gibt es bei der GSTT natürlich auch noch andere Arbeitskreise, wie z.B. den AK IBD – International Business Development. Hier werden unsere internationalen Aktivitäten gebündelt und abgestimmt, sowie den AK BIM - Digitale Transformation und Building Information Modeling zusammen mit dem rbv.

Aber überregional ist die GSTT auch aktiv, z.B. im AKAM – Arbeitskreis Auslandsmessebeteiligungen des AUMA - Verband der deutschen Messewirtschaft mit anderen Verbänden und dem BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz tätig.


Weitere Abstimmungen erfolgen mit der GSTT auch in:

  • AfP - Ausschusses für Personalentwicklung zusammen mit dem rbv – Rohrleitungsbauverband e.V.
  • Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice zusammen mit RSV – Rohrleitungssanierungsverband e.V. und VDRK – Verband der Rohr- und Kanal-Technik-Unternehmen e.V.
  • AK Industriewasserwirtschaft zusammen mit GWP – German Water Partnership
  • Kommunikationsoffensive – zusammen mit IpK – Impulse pro Kanal
  • AK Baugrund zusammen mit dem DCA



Die Anwendung technischer Regeln, einschließlich der Normen ist grundsätzlich freiwillig, wenn nicht durch Gesetzeslage die Anwendung zur Pflicht wird. Es wird allerdings dringend empfohlen, wenn technische Regeln und Normen zur Verfügung stehen, diese auch anzuwenden, weil im Falle eines Streites der Aufwand für die Rechtfertigung sehr Zeit- und Kostenaufwendig sein kann, besonders bei juristischen Streitigkeiten.

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